Leipzig, 04.01.2023
Pressemitteilung von Leipzig fürs Klima
Leipziger Klimagruppen fordern alle Leipziger*innen auf, für die Zukunft einzustehen und der Zerstörung von Lützerath zu widersprechen
Lützerath und Leipzig teilen sich ein und den selben Planeten und auf diesem auch nur die eine gemeinsame Atmosphäre. Von der Entscheidung, die Kohle unter Lützerath zu fördern und damit vorsätzlich das 1,5 Grad-Limit zu reißen, ist damit auch jede und jeder in Leipzig direkt betroffen.
Leipziger Stadtrat bekennt sich im Oktober 2022 zur Einhaltung des 1,5-Grad-Limits
Der Leipziger Stadtrat entschied am 13. Oktober 2022 mit dem Beschluss zum Energie- und Klimaschutzprogramm EKSP 2030, dem 1,5-Grad-Limit und damit dem völkerrechtlich bindenden Pariser Klimaabkommen von 2015 und den Beschlüssen der Weltklimakonferenz 2021 in Glasgow gerecht zu werden. Die Leipziger Klimagruppen fordern daher explizit auch alle Stadträtinnen und Stadträte, sowie auch Oberbürgermeister Burkhard Jung auf, sich klar für den Erhalt von Lützerath einzusetzen und der Förderung der Braunkohle unter Lützerath zu widersprechen.
Unter Punkt 3 des Beschlusses zum EKSP 2030 heißt es: “Die Ratsversammlung beschließt als neues Klimaschutzziel, die Erderwärmung auf 1,5°C zu begrenzen gemäß der Klimakonferenz 2021 in Glasgow. Das Ziel der Klimaneutralität wird dementsprechend festgesetzt. Das Zielszenario und alle weiteren Zielstellungen werden entsprechend angepasst.”
Weiterhin heißt es im Punkt 7 des Stadtratsbeschlusses: “Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich weiterhin in den Gremien des Deutschen Städtetages für eine ambitionierte Klimaschutzpolitik auf Landes- und Bundesebene einzusetzen, die den Zielvereinbarungen des Pariser Klimaabkommens entspricht.“
Der Stadtratsbeschluss vom 13.10.2022: https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/to020?TOLFDNR=2056221#showHideLink_allrisBS
Keine Notwendigkeit der Kohle unter Lützerath
Eine Kurzstudie des DIW aus dem August 2022 kommt zu dem Schluss, dass die unter Lützerath lagernde Braunkohle nicht zur Energieversorgung benötigt wird. Auch bei Erhalt von Lützerath und gleichzeitigem maximalen Auslastungsszenario der angegliederten Kohlekraftwerke übersteigt das Fördervolumen den notwendigen Bedarf. Die Braunkohle unter Lützerath wird demnach nicht gebraucht, während die Einhaltung des 1,5-Grad-Limits existenzieller Natur ist.